Endnutzer-Lizenzvereinbarung (EULA)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für EcomSec Plugins für JTL-Shop

für die von EcomSec (Dimitri Reimchen) hergestellten Plugins (Zusatzprogramme) für die e-Commerce-Software „JTL-Shop".


Präambel

EcomSec entwickelt im Rahmen seiner Software-Entwicklung Plugins (Zusatzprogramme) für die e-Commerce-Software „JTL-Shop", die JTL-Shop Betreibern als Endbenutzer zur Nutzung in Form von Softwarelizenzen zur Verfügung gestellt werden.

Diese Endbenutzer-Lizenz- und Subscriptionsvereinbarung (End User Licence and Subscription Agreement, im Folgenden kurz „EULA") betrifft die Überlassung der Software durch EcomSec, vertreten durch Dimitri Reimchen (nachfolgend „Lizenzgeber" oder „EcomSec"), an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen (nachfolgend „Lizenznehmer").


1. Allgemeines und Vertragsgegenstand

Der Erwerb der Lizenz kann sowohl im offiziellen JTL Extension Store als auch direkt über die Website von EcomSec erfolgen. Mit dem Kauf, der Installation oder der Nutzung des Plugins (Software) kommt zwischen EcomSec und dem Lizenznehmer ein rechtsgültiger Vertrag über die Nutzung des Plugins auf Basis dieser EULA zustande.

Diese Lizenzbedingungen schließen sämtliche Dateien des übergebenen Installationspakets des Plugins sowie von EcomSec zur Verfügung gestellte Updates ein. Die Software umfasst maschinenlesbare Computer-Programme, teilweise Quellcode sowie Dokumentationen im elektronischen Format.

EcomSec bleibt Inhaber aller Urheber- und sonstigen gewerblichen Schutzrechte an der Software. Die Software wird lizenziert, nicht verkauft.


2. Nutzungsrecht und Pflichten des Nutzers

Der Lizenznehmer erhält von EcomSec ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und (je nach Lizenzmodell) zeitlich beschränktes oder unbeschränktes Nutzungsrecht für das Plugin.

Indem die Software im JTL-Shop des Lizenznehmers installiert oder anderweitig verwendet wird, erklärt sich dieser mit den Bestimmungen dieser EULA einverstanden. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers finden keine Anwendung.

Lizenzbindung: Eine Lizenz gestattet dem Lizenznehmer die Nutzung des Plugins für eine einzelne Internetdomain (bzw. eine JTL-Shop-Installation). Diese Domain ist mit einer Lizenzprüfung verknüpft, die bei der Installation und Laufzeit des Plugins durchgeführt wird.

Einschränkungen:

  • Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die Lizenzprüfung technisch zu deaktivieren oder zu umgehen.
  • Es ist dem Lizenznehmer untersagt, die eindeutige Kennung des Plugins (z.B. ExtensionStore ID) zu entfernen oder zu manipulieren.
  • Eine Weiterveröffentlichung, Vermietung, ein Weiterverkauf (Reselling) oder eine andere Weitergabe der Software oder Teile davon an Dritte ist ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung von EcomSec untersagt.

EcomSec behält sich vor, obligatorische Aktualisierungen (Updates) der Software zur Verfügung zu stellen, falls diese durch Änderungen der technischen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zwingend notwendig sind.


3. Lizenzmodelle: Subscription, Abonnement und Lifetime

EcomSec bietet verschiedene Lizenzmodelle an. Das jeweils gewählte Modell ergibt sich aus dem Bestellvorgang (z.B. im JTL Extension Store).

3.1. Kauf-Lizenz mit Subscription (Kauf)

Bei einer kostenpflichtigen Kauflizenz erwirbt der Lizenznehmer ein zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht an der zum Kaufzeitpunkt aktuellen Version der Software. Gleichzeitig erwirbt der Lizenznehmer eine 12-monatige Subscription. Diese beinhaltet:

  • Das Recht, alle innerhalb dieser 12 Monate veröffentlichten Updates und Upgrades herunterzuladen und zu nutzen.
  • Kostenlosen First-Level-Support für das Plugin während dieses Zeitraums.
  • Die Möglichkeit, die lizenzierte Domain innerhalb dieses Zeitraums zu wechseln.

Nach Ablauf der 12 Monate kann die Subscription kostenpflichtig verlängert werden, um weiterhin Updates und Support zu erhalten. Wird die Subscription nicht verlängert, darf das Plugin in der zuletzt lizenzierten Version zeitlich unbegrenzt weiter genutzt werden. Ein Anspruch auf zukünftige Updates (auch Sicherheitsupdates oder Kompatibilitätsanpassungen für neue JTL-Shop Versionen) besteht nach Ablauf der Subscription jedoch nicht mehr.

3.2. Abonnement (Miete)

Abonniert der Lizenznehmer eine Lizenz, erwirbt er das Nutzungsrecht an der Software nur für die Dauer des Abonnement-Zeitraums (i.d.R. 12 Monate).

  • Während des aktiven Abonnements sind alle Updates und der First-Level-Support inklusive.
  • Das Abonnement verlängert sich automatisch um den jeweils vereinbarten Zeitraum, sofern es nicht fristgerecht gekündigt wird.
  • Nach Kündigung und Ablauf des Abonnements erlischt das Nutzungsrecht. Das Plugin darf nicht weiter verwendet werden und wird im Shop deaktiviert.

3.3. Lifetime-Lizenz (falls angeboten)

Bei einer Lifetime-Lizenz erwirbt der Lizenznehmer ein dauerhaftes Nutzungsrecht an der Software. Die genauen Bedingungen für Support und Updates bei Lifetime-Lizenzen (z.B. „Updates auf Lebenszeit des Produkts") werden beim Kauf explizit ausgewiesen.

3.4. Kostenfreie Lizenz (Community / Freeware)

Bestimmte Plugins von EcomSec werden kostenfrei über den JTL Extension Store oder andere Kanäle bereitgestellt (z.B. EcomSec Security Scan). Für diese kostenfreien Plugins gelten folgende Bedingungen:

  • Der Lizenznehmer erhält ein einfaches, nicht ausschließliches, zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht für eine einzelne Domain, ohne Lizenzgebühr.
  • Die Software wird ohne jede Gewährleistung bereitgestellt. EcomSec übernimmt keine Garantie für Funktionsumfang, Verfügbarkeit, Aktualität oder Kompatibilität mit zukünftigen JTL-Shop-Versionen.
  • Ein Anspruch auf Support, Updates, Bugfixes oder Weiterentwicklungen besteht nicht. Updates werden nach eigenem Ermessen von EcomSec veröffentlicht.
  • Die Haftung von EcomSec ist bei kostenfreien Lizenzen auf Fälle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beschränkt. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
  • Alle übrigen Bestimmungen dieser EULA (insbesondere §§ 2, 4, 8) gelten auch für kostenfreie Lizenzen entsprechend.

4. Lizenzprüfung und Betrieb

Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass die Software zur Laufzeit eine Internetverbindung zu den Servern von EcomSec (bzw. den Lizenzservern von JTL) benötigt, um die Gültigkeit der Lizenz zu prüfen. Im Rahmen dieser Prüfung werden folgende Daten übertragen:

  • Die Domain, auf der die Software installiert ist.
  • Die eindeutige Software-Kennung (Plugin-ID) und Versionsnummer.

Sollte bei der Prüfung festgestellt werden, dass keine gültige Lizenz (oder bei Abonnements kein aktiver Zeitraum) vorliegt, kann sich die Software automatisch deaktivieren.


5. Testzeitraum (Trial)

Sofern ein Testzeitraum (z.B. 14 Tage) angeboten wird, erhält der Lizenznehmer für diese Dauer eine kostenfreie Testlizenz. In diesem Zeitraum hat der Lizenznehmer die Pflicht, das Plugin auf Eignung, Funktion und Kompatibilität mit seinem Onlineshopsystem und Server-Environment zu prüfen. Nach Ablauf der Testphase erlischt das Nutzungsrecht, sofern keine kostenpflichtige Lizenz erworben wird.


6. Gewährleistung

  • Die Geltendmachung von Mängelansprüchen setzt bei Kaufleuten voraus, dass diese ihren gesetzlichen Untersuchungs- und Rügepflichten (§§ 377, 381 Abs. 2 HGB) nachgekommen sind. Offensichtliche Mängel sind EcomSec unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Installation, schriftlich anzuzeigen.
  • EcomSec gewährleistet für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Übergabe, dass die Software im Wesentlichen der Programmbeschreibung entspricht.
  • Eine Gewährleistung für die Kompatibilität mit zukünftigen Versionen des JTL-Shops, mit Drittanbieter-Plugins oder individuellen Template-Anpassungen des Lizenznehmers wird nicht übernommen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich zugesichert.

7. Haftung

  • EcomSec haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  • Bei leichter Fahrlässigkeit haftet EcomSec nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
  • Datenverlust: EcomSec haftet für den Verlust von Daten nur in dem Umfang, der auch bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Lizenznehmer aufgetreten wäre. Insbesondere bei der Nutzung von Sicherheits- und Backup-Plugins (z.B. EcomSec Backup, EcomSec Scanner) liegt die Letztverantwortung für die Überprüfung der erstellten Backups und die Systemsicherheit beim Lizenznehmer.
  • Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

8. Schlussbestimmungen

  • Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  • Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist der Sitz von EcomSec, sofern der Lizenznehmer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser EULA unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand: Juli 2026